Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

9. Juli 1625: Der Kurfürst ordnet Trauer an

Bereits vor drei Monaten war die Kurfürstinwitwe Anna in Berlin gestorben1. Doch dies sollte nicht ihre letzte Ruhestätte sein. Denn sie hatte verfügt, daß sie in ihrer Heimat Preußen bestattet wird.

Diese Umbettung und endgültige Beisetzung sollte nun endlich stattfinden. Georg Wilhelm, ihr Sohn und regierender Kurfürst von Brandenburg, gab deswegen am 9. Juli 1625 entsprechende Anweisungen an die Stadt Kneiphof, also an eine der drei Städte Königsbergs2. Anna von Preußen, wie sie in der Geschichtsschreibung meist genannt wird, hatte verfügt, daß sie, wie es im kurfürstlichen Schreiben hieß, „in vnser Residentz Stadt Königspergk, in die Thumkirchen in das daselbst verhandene Fürstliche Begrebnus Jhren Hochseligsten Fürstlichen Eltern beygefügett werden“. Da der Königsberger Dom auf der Insel in der Pregel stand, die als Kneiphof eine eigenständige Stadt darstellte, erklärt, warum Georg Wilhelm an den Kneiphofer Magistrat schrieb.

Dabei war die Bestattung in Königsberg alles andere als ein unkomplizierter Vorgang, wie sich bereits im kurfürstlichen Schreiben andeutete. Denn die Zeit für die nun anstehende Umbettung war schwierig. Georg Wilhelm sprach davon, daß man in Königsberg noch warten müsse, „biß der liebe Gott freischere vnnd sichere Lufft verleiehett“: gut möglich, daß sich die Bemerkung nicht nur auf die Hitze des Sommers bezog, sondern auch auf eine Seuchengefahr. Bis dahin mußte der Leichnam „vf vnserm Haus Preüschmarckt“ warten3, also einem Ort ungefähr 10 km südlich der Handelsstadt Elbing.

Mochte sich die Überführung und damit die Beisetzung weiter verzögern, verfügte der Kurfürst, daß die Stadt „ein Christliches Vndertheniges leidt vnndt Trawer Tragen“ sollte. Im Zentrum stand die Anordnung, „das alle Frewdenspiel bey Hochzeitten, Kind Tauffen, Gastereyen vnndt in allen zuesammenkunfften vf ein zeitlang gentzlich abgeschaffet“ seien. Konkret bedeutete dies ein Verbot von „Musical Jnstrumenta wie die sein mögen“. Die kurfürstliche Verordnung konzedierte, daß „Ja nohtwendig hochzeiten vnndt Kindt Tauffen gehalten werden müsten“. Nur sollten sie halt in aller Stille gefeiert werden.

Georg Wilhelm hatte kein besonders gutes Verhältnis zu seiner Mutter gehabt, und insbesondere die Konversion zum Calvinismus, der Kurfürstin Anna eben nicht gefolgt war, resultierte in einer tiefen Entfremdung zwischen Mutter und Sohn. Die Verbitterung ließ auch nicht nach, als Kurfürst Johann Sigismund Ende 1619 verstarb und Georg Wilhelm sein Nachfolger wurde. Mochte bei der Beisetzung die konfessionelle Dissonanz zwischen den beiden wieder sichtbar werden würde, verhinderte dies aber nicht, daß der Sohn „Jhr G[naden]4 letzten willen vnndt begehren [..] dann also die gebürerende folge Thun“ sollte.

  1. Siehe 9./10. April 1625: Der Tod der Erbanwärterin. dk-blog. Abgerufen am 20. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/13ps0 . []
  2. Kurfürst Georg Wilhelm an die Stadt Kneiphof, Königsberg 9.7.1625 a.St., GStA PK XX. HA, EM, 85 d3 Nr. 12 fol. 2-2‘ Reinschrift o.Unterschrift, mit Verbesserungen. – Kneiphof war neben Löbenicht und Altstadt eine der drei Städte, die Königsberg bildeten. []
  3. Przezmark oder Preußisch Mark. []
  4. = die verstorbene Kurfürstinwitwe Anna. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (8. Juli 2025). 9. Juli 1625: Der Kurfürst ordnet Trauer an. dk-blog. Abgerufen am 15. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/14aoz


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.