Schon seit Jahren klagte der Kurfürst von Köln über die Bedrohung, die von den Generalstaaten ausging. Mit dem Ende der Kämpfe um Breda kam eine neue Dynamik in die militärischen Operationen, denn kurz darauf positionierte sich Mansfeld mit seinen Truppen im Herzogtum Kleve: Kurköln mußte reagieren.
Im Frühsommer gab es Verhandlungen der Landesobrigkeit mit den Landständen und hier gab es Vereinbarungen, die entsprechende Zahlungen „zu moglichster abwendung allerhand vor augen schwebender gefhar, noth, vnd grundlichen verderbnus vnseer vnderthanen“ vorsahen. Steuererhebungen waren meist mit mehrwöchigen, teilweise auch mehrmonatigen Fristen versehen. Doch im Sommer 1625 mußte es schnell gehen. Deswegen hatte die kurkölnische Regierung mit den Städten und der Ritterschaft vereinbart, die vereinbarten Summe möglichst schnell aufzubringen. Genau aus diesem Grund wandte sich die kurkölnische Landesherrschaft nun an die Amtleute des Erzstifts und trug ihnen auf, diese Gelder einzutreiben1.
Konkret ging es um einen „Vorschuß Welcher funff Simpla aequaliren mochte”. Dieser sei „alsopaltt dergestaltt zuerfordern, daß dauon die halbscheidt Jnnerhalb 14 tagen vnnd die ander halbscheidt zwischen dato vnd Bartholomaej bahr beipracht vnd erstattett werden solle“. Wenn also diese Vereinbarung Mitte Juli getroffen und die Hälfte binnen vierzehn Tagen aufzubringen war, mußte Ende des Monats Juli das Geld vorhanden sein – und dies immerhin das Fünffache des normalen Steuersatzes. Die andere Hälfte war dann zum Bartholomäustag, also am 24. August, fällig; auch dies war nicht viel Zeit.
Die kurkölnische Landesobrigkeit war sich der zeitlichen Enge bewußt. Und so hatte man mit der Ritterschaft und den Städten gleich vereinbart, daß im Falle von verzögerten Geldlieferungen die Generaleinnehmer mit „auch sunsten gepreuchigen Exactiones mittlen vnnachleßig verfharen werden“. In dem Fall waren die Steuereinnehmer ermächtigt, „mitt abpfendung Pferdt“ und anderen Viehs den entsprechenden Geldwert einzuziehen – und damit eben das zu tun, „waß die vnumgengliche notturfft erfordert“.
Dies war die Anweisung, die die kurfürstliche Regierung an einen Verteiler von rund 20 Amtleuten schicken sollte. Bereits zwei Tage vorher wurden die Städte, die bislang nicht zu den regulären Beratungen eingeladen worden waren, eigens aufgefordert, Deputierte nach Bonn zu schicken, „vmb dabey gleichfalß ihre schuldigkeit zuleistenn“2.
Im April hatte bereits der Landtag des Hochstifts Münster entsprechende Leistungen beschlossen; allerdings dauerte es noch bis zum Sommer, ehe die Aufbringung der Gelder realisiert wurde3. Im Erzstift wurde nun erst recht Druck ausgeübt. Diese Vorgänge ergänzen die Bemühungen Kurkölns, militärische Hilfe über die Katholischen Liga zu organisieren. Sicher war der Schutz durch die Truppen Tillys und Anholts entscheidend, doch die kurkölnischen Territorien leisteten erkennbar auch ihren Teil dazu, um verteidigungsfähig zu sein.
- Kurköln an die erzstiftischen Amtleute, Beuel 17. Juli 1625, Landesarchiv NRW Abt. Rheinland, AA 0007, Kurköln II, Nr. 939, fol. 135-135’ Konzept., „der Ritterschafft vnnd Stett vorschuß betr.” [↩]
- So die Anweisung Kurkölns an seine Räte in Bonn, Beuel 15. Juli 1625, Landesarchiv NRW Abt. Rheinland, AA 0007, Kurköln II, Nr. 939, fol. 127 Ausf. [↩]
- Siehe 18. April 1625: Steuererhebung im Hochstift Münster. dk-blog. Abgerufen am 21. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/13r7u . [↩]
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Michael Kaiser (15. Juli 2025). 17. Juli 1625: Kurköln forciert die Steuereintreibung. dk-blog. Abgerufen am 19. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/14ccs