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3. August 1625: Ein kaiserliches Ultimatum

Ende Juli hatte Tilly die Truppen der Katholischen Liga, gedeckt durch ein kaiserliches Mandat, in den Niedersächsischen Reichskreis geführt: wiederum drohte ein offener Krieg zweier stark gerüsteter Parteien1. Doch das war nicht das Ende der diplomatischen Kontakte.

Denn am 3. August 1625 sandte Ferdinand II. ein Schreiben an Christian IV. von Dänemark2. Der Kaiser bezog sich auf den Brief Christians vom 14. Juli, ging aber vor allem auf die aktuelle Situation ein. So wunderte sich Ferdinand II., „Warum Ewer Liebe[n]3 ein solch Carico4 auff sich genommen haben“, denn bislang habe sich kein König „mit solchem Ampt [..] beschweren lassen“. Grund dafür sei, so der Kaiser, daß „die Reichs Constitutiones / solch Ampt demjenigen auffzutragen verordenen / so mit seinen Pflichten alleine dem Römischen Keyser / also deß heiligen Reichs Oberhaupt / vnd dem Crayß zugethan / vnnd sonsten keiner andern Verpflichtung sich vnterworffen befindet“ – Ferdinand II. stellte also die Unterordnung des Kreisobersten unter seine, die kaiserliche Hoheit (und die des Reiches) fest.

Erst recht wunderte sich der Kaiser aber über die Rüstungen im Kreis, zumal Christian IV. „noch eine starcke Anzahl auff eigenen Kosten zu intertentiren / vnd zur vorigen auch das Gelt / vnnd ansehnlichen grossen Kriegeskosten / Artillerey vnd Munition herzu geben anerbotten“. Wozu all diese Kriegsanstrengungen dienen sollten, wäre ihm, dem Kaiser, aber auch den anderen „getrewe[n] gehorsame[n] Assistirende[n] Chur: Fürsten vnd Stände[n] nicht wirklich klar. Zwar seien die Rüstungen mit „des Craysses eigener Defension justificiret“ worden. Und „in allen Occurrentien vnd Begebenheiten“ sei seitens des Königs und des Kreises die Unbedenklichkeit dieser Aktivitäten hervorgehoben worden.

Doch ihm, Ferdinand, wachse als Kaiser die Aufgabe zu, „ein wachsam vnnd sorglichs Aug zu tragen / vnnd was zu vorkom: vnd abwendung solcher antrawender Gefahr nützlich / an die Hhandt zu nehmen“. Denn auch wenn es gute Absichten gebe, so könne „durch boßhafftiger Leuthe Antrieb“ diese Intention leicht verändert „vnd zu widerwertigen Consilien gebracht werden“. Aus dem Grund habe er dem bayerischen Kurfürsten „Gewalt“ (also Vollmacht) gegeben, daß die Truppen unter Tilly in den Niedersächsischen Reichskreis einrücken – Ferdinand II. erklärte also nochmals explizit den Einmarsch der ligistischen Truppen für rechtens und übernahm dafür die Verantwortung. Auch die „mit grosser vngelegenheit“ (gemeint sind hier die Kosten) aufgebrachten Truppen unter Wallenstein erwähnte er.

Als weiteres Motiv für diesen Schritt tauchte an der Stelle – durchaus etwas überraschend – noch Mansfeld auf, der ja „vielleicht wieder auff die bein kompt“: auch dieser Bedrohung müsse man sich stellen. Vor allem aber erwartete der Kaiser, „daß durch Licentirung deß Volcks wir vnd andere getrewe gehorsame Chur=Fürsten vnd Stände assecurirt vnnd vor Gefahr versichert sein mögen“. Wenn dies geschehe, hätten Tilly und Wallenstein auch den Befehl, „auß berührtem Crayß widerumb ab zu ziehen“.

Das Schreiben hörte sich konzilianter an, als es gemeint war. Im Grund verlangte Ferdinand II. die Abrüstung und die totale Auflösung der Truppen, die Christian IV. aufgestellt hatte. Konnte sich der dänische König und vor allem konnten sich die Kreisstände darauf verlassen, daß dann die Truppen Tillys tatsächlich wieder abziehen würden? Der kaiserliche Brief war kaum eine Einladung zu weiteren Verhandlungen (auch wenn ein geplanter Deputationstag nochmals erwähnt wurde5 ). Vielmehr handelte es sich um eine ultimative Forderung, die dem dänischen König kaum Spielraum ließ. Am 23. August antwortete Christian IV. dem Kaiser entsprechend abschlägig.

Sein Schreiben und das des Kaisers erschienen offenbar bald schon im Druck. Damit wurde auch der Reichsöffentlichkeit klar gemacht, daß es im Sommer 1625 offenkundig keine Alternative zum Krieg geben würde.

  1. Siehe 28. Juli 1625: Tilly marschiert im Niedersächsischen Reichskreis ein. dk-blog. Abgerufen am 4. August 2025 von https://doi.org/10.58079/14g5y . []
  2. Copia Schreibens der Röm. Käyserlichen May. an Ih. Kön. May. zu Dennemarck/ sub dato Newstadt/ den 3. Augusti/ Anno 1625. : Dann auch Antwort Ihrer Königl. Mayestät zu Dennemarck/ [et]c. an die Römische Käyserliche Mayestät/ auff gedachtes Schreiben/ sub dato Vehrden 23. Augusti/ Anno 1625; urn:nbn:de:gbv:3:1-583944, http://dx.doi.org/10.25673/opendata2-20794, vd17 3:657112U. []
  3. Gemeint ist Christian IV. []
  4. Gemeint ist das Amt des Kreisobersten des Niedersächsischen Reichskreises []
  5. Siehe dazu auch 2. Juli 1625: „Schreibwürdiges” aus Wien. dk-blog. Abgerufen am 4. August 2025 von https://doi.org/10.58079/148tm . []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (5. August 2025). 3. August 1625: Ein kaiserliches Ultimatum. dk-blog. Abgerufen am 16. April 2026 von https://doi.org/10.58079/14gmz


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