Der Fall Caspar Le Bruyn

Der Siegeszug der schwedischen Armee 1631 führte noch vor Jahresende nach Mainz, das am 23. Dezember nach kurzer Belagerung seine Tore öffnete. Wie üblich ließ sich der Sieger eine hohe Kriegssteuer bezahlen – 80.000 Reichstaler hatte die Stadt aufzubringen. Zu dieser Summe mußte auch der Mainzer Hans Heck beitragen; die 3.000 Königstaler (Burgundische Taler), von denen wir wissen, daß er sie beischoß, wird er insofern halbwegs gern bezahlt haben, als es nicht sein Geld war: Genau diese Summe hatte ihm der Kölner Caspar Le Bruyn anvertraut.

Wir haben deswegen Kenntnis von diesem Vorgang, weil sich kurze Zeit später die Reichsstadt Köln mit „vnterthenigster Jntercession“ an Gustav Adolf wandte und ihn bat, die Rückzahlung dieser Gelder an den Kölner „Mittburger“ zu veranlassen (HAStK Briefbuch, Ältere Serie, A 146, fol. 3‘-4). Köln fand aber nicht nur warme Worte – im Anschreiben vom 8. Januar 1632 wurde der Schwede als ein „gerechter Konigh“ adressiert –, sondern untermauerte die „vnderthenigste flehentlichste pitt“ mit einer Argumentation, wie sie für die Reichsstadt in diesen Zeiten geradezu klassisch war: Man verwies nicht nur darauf, daß der genannte Le Bruyn ein „Vnschultiger Handelßman“ sei, der „gegen dieselbe [= Königliche Majestät, also Gustav Adolf] nichts Verwircket [habe]“; vor allem hätte die Stadt Köln und „alle Vnsere angehorge Jhe vnd allewegen die Vnerweißliche Neutralitet zu allen seiten beharlich vnderhalten, auch dabei zuuerpleiben endtschloßen“. Aber war Köln nicht vor allem katholisch? Und war es nicht kaisertreu? Selbstverständlich war es das, doch vor allem und gerade in kritischen Situationen beschwor der Rat der Stadt die Neutralität als höchstes politisches Prinzip. Diese flexible, ja auch wankelmütige Politik war in diesem Krieg nicht ohne Risiko, sollte sich aber letztlich doch als erfolgreich für die Stadt erweisen.

Gleichwohl lohnt es sich, in diesem konkreten Fall nachzuforschen, wie belastbar diese Aussage bezogen auf Caspar Le Bruyn wirklich war. Einen einzigen Hinweis habe ich aufspüren können, der aber durchaus erhellend ist (Briefe und Akten, Bd. 2,8, S. 148, FN. 2): Im Frühjahr 1633 überwies der bayerische Kurfürst Maximilian an seinen Bruder Kurfürst Ferdinand von Köln 12.000 fl. Dies geschah über den Regensburger Mittelsmann eines Kölner Kaufmanns mit Namen „Kaspar Bruin“ – mit hoher Wahrscheinlichkeit derselbe Mann, der knappe anderthalb Jahre zuvor 3.000 Königstaler als schwedische Kriegssteuer in Mainz eingebüßt hatte.

Offenbar hatte ihn dieser Verlust nicht in den Ruin getrieben; vielmehr war er nach wie vor gut im Geschäft. Womit er sonst handelte, wissen wir nicht; aber Finanzgeschäfte mit den katholischen Reichsfürsten, hier mit Kurbayern und Kurköln, aber wohl auch mit Kurmainz, stellten einen Eckpfeiler seiner Aktivitäten dar. Damit war offenbar auch Hans Heck nicht einfach nur ein Mainzer Bürger (wie der Kölner Bittbrief suggerierte), sondern ein Bankier in kurmainzischen Diensten, und ob man Caspar Le Bruyn zu den „vnuerdechtigen personen“ zählen konnte, wie der Kölner Rat es gegenüber dem schwedischen König empfahl, erscheint wenig plausibel. Vielmehr spricht einiges dafür, daß man beim Eintreiben der Kriegskontributionen für die Armee Gustav Adolfs genau den Richtigen erwischt hatte. „Vnder dem vorwant daß es feiendts gutt wehere“, habe man Hans Heck das Geld von Le Bruyn abgenommen – doch die Kölner Formulierung traf den Nagel auf den Kopf: Le Bruyn (Bruin) war tatsächlich ein Finanzier der katholischen Kurfürsten, und das Kölner Argument des neutralen Kaufmanns stand damit auf bedenklich schwachen Füßen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (16. Dezember 2014). Der Fall Caspar Le Bruyn. dk-blog. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/nsc8


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