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5. Juni 1626: Die Reichsstadt Dortmund wendet sich an die Infantin

Während sich die großen Operationen der Kriegsparteien im Niedersächsischen Reichskreis abspielten, herrschte in anderen Regionen nur trügerische Ruhe. Wo Truppen einquartiert waren, war die Lage angespannt, und immer wieder kam es zu Vorfällen, die schnell eskalieren konnten. Eine solche Episode ereignete sich im Juni 1626 bei der Reichsstadt Dortmund.

Dort wurde am 3. Juni 1626 ein Konvoi, bestehen aus einigen Wagen, kaum daß er an der Schildwache des Stadttores vorbei gefahren war, von einem Trupp generalstaatischer Soldaten überfallen1. Sie führten alle Wagen und Pferde als Beute mit sich nach Lünen, das damals von einer niederländischen Garnison gehalten wurde. Bestimmt war diese Konvoi, der „mit Wein vnd anderer pagage“ beladen gewesen war, für Graf Fugger. Dieser, der zuvor in spanischen Kriegsdiensten gestanden war und nun bei den Kaiserlichen im Reich kämpfte, forderte nun die Wiedererstattung dieser geraubten Güter2.

Diese Forderung stellte Fugger nun an Dortmund, die allerdings jeder Verantwortung dafür ablehnte. Denn der Überfall war „nach vorbei Paßirter Schildtwacht“ vorgefallen, wo, wie die Stadt hervorhob, „nach aller ohnpaßionirter Kriegs Leut Judicio vnd meinung, Keine freiheit mehr gelten soll“: Dortmund fühlte sich also gar nicht mehr zuständig für diesen Vorfall – und verwies überdies darauf, daß man sich „in terminis wahrer neutralitet halten“ und sich deswegen in diese Händel gar nicht erst einmischen wollte. Dies kam übrigens bereits „folgenden thages“ zur Sprache, als die Kaiserlichen sich bei den Dortmundern beschwerten und die Erstattung des Schadens verlangten.

Die Dortmunder wiesen nicht nur ein weiteres Mal auf die Tatsache hin, daß der Überfall außerhalb der städtischen Zuständigkeit vorgefallen war. Im Weiteren machten sie die Fuggerschen Abgesandten darauf aufmerksam, daß der Begleitschutz („bei sich gehabte Convoie“) auch gar nicht bei den Wagen gewesen wäre. Vielmehr hätten diese Soldaten „in der Stadt sich beim Druncke vffgehalten“. Als sie dann endlich am Tatort ankamen, hätten sie die generalstaatische Partei, „nicht verfolgt, vnd den raub, wie sie thuen konnen, wieder abgeiagt, ohnerachtet sie darzu von vnser Wacht vnd anderen Burgeren ermahnett worden“.

Trotz dieser Argumente, die die Pflichtvergessenheit der Begleitschutzes hervorhob, drängten die Fuggerschen Abgesandten auf eine Erstattung des Schadens. Die Dortmunder fühlten sich bedrängt und sagten zu, daß man sich noch einmal beraten und am Folgetag erklären wollte. Doch damit konnte die Stadt die aufgebrachten Kaiserlichen keineswegs beschwichtigen. Denn schon beim Verlassen der Stadt randalierten die kaiserlichen Soldaten in der Stadt und richteten einigen Schaden an. In seinem Quartier versammelte Graf Fugger dann weitere Soldaten, insgesamt 50 Reiter und 70 Musketiere, und näherte sich Dortmund aus anderer Richtung, überfiel dort erneut Dortmunder Bürger, die dabei waren, ihre Kühe in die Stadt zu treiben.

In der Situation setzten sich die Bürger aber zu Wehr. Es entspann sich ein Gefecht, bei dem die Soldaten „viele [sc. Bürger], wie auch vnderschiedtliche Kuhe vff den thoedt verletzet, vnd dermaßen feiandtlich zugesetztt, daß besagte vnsere Burgere, dahern sie Jhre Kuhe nicht darahn geben wollen, nothwendig zur gegenwehr greiffen mueßen, Dadurch dan einer oder zwei von besagten Reuteren getroffen sein muegen, deren einen wir einhoelen, vnd in die cur bestellen laßen“.

In dieser Situation wandte sich nun Dortmund an die Infantin in Brüssel: denn auch wenn Graf Fugger mit seinem Regiment im Moment die kaiserlichen Truppen verstärken sollte, war er noch in spanischen Diensten. Die Reichsstadt fürchtete aufgrund dieses Vorfalls allerdings weitere, schwerwiegende Maßnahmen gegen sich und wollten deswegen der Infantin „dieße wahrhaffte beschaffenheit deroselben praeoccupando [.]berichten, Vndertheniges fleißes bittendt die wolten, dafern ein anders anbracht werden muchte, demselben nicht allein keinen glauben beimeßen“. Dortmund war sich der prekären Situation bewußt: als evangelische Reichsstadt sah sie sich von vielen Truppen des Kaisers und der Katholischen Liga umgeben. Das Bedrohungspotential war groß, und der Vorfall der geraubten Wagen des Grafen Fugger mochte nichtig erscheinen, konnte aber immer als Vorwand für grundsätzliche Maßnahmen gegen die Stadt angeführt werden – wenn Dortmund dabei auf den Status der Neutralität pochte, zeigte dies eher noch die Hilflosigkeit, in der sich die Reichsstadt befand.

Aufschlußreich war aber auch, daß weder die Fuggerschen Soldaten noch die Reichsstadt auf den eigentlichen Verursacher des Problems schauten: das generalstaatische Militär für den Überfall zur Verantwortung zu ziehen und hier den eigentlichen Schuldigen zu sehen, tat keine der Parteien. Auch dies war kein Zufall. Denn niemand wollte den Krieg, den die Generalstaaten mehr schlecht als recht verdeckt auf Reichsboden führten, als Thema herausstreichen – die Gefahr, hiermit eine noch größere Eskalation heraufzubeschwören, scheuten alle3. Da erschien es den kaiserlichen Soldaten einfacher, die Reichsstadt Dortmund zu beschuldigen.

  1. Das folgende alles nach dem Brief der Reichsstadt Dortmund an die Infantin Isabella, Dortmund 5. Juni 1626, AGR AR Secrétairerie d’État Allemande 521 unfol. Ausf. []
  2. Explizit wird er im Bericht nicht genannt, es müßte sich aber um Otto Heinrich Graf von Fugger handeln, der zuvor bei der Belagerung Bredas auf spanischer Seite gekämpft hatte, danach aber mit seinen Einheiten ins Reich detachiert wurde. []
  3. Siehe dazu Michael Kaiser, Generalstaatische Söldner und der Dreißigjährige Krieg. Eine übersehene Kriegspartei im Licht rheinischer Befunde, in: Andreas Rutz (Hrsg.), Krieg und Kriegserfahrung im Westen des Reiches 1568-1714 (Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit, 20), Göttingen 2016, S. 65-100. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (2. Juni 2026). 5. Juni 1626: Die Reichsstadt Dortmund wendet sich an die Infantin. dk-blog. Abgerufen am 15. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/16bfw


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