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Friedensliebe in Osnabrück

Kurz vor dem Ziel wurde es noch einmal richtig schwierig. Nach wie vor gab es offene Punkte, für die sich keine Lösung finden ließ; die Verhandlungen rangen nach wie vor um einzelne Formulierungen. Schon einmal habe ich von der Skepsis berichtet, die im Umfeld des Westfälischen Friedens auftauchte; damals ging es konkret um die stadtkölnischen Bedenken angesichts des großen Friedenswerkes, das Ende Oktober in Münster unterzeichnet worden war. Jetzt bin ich wieder auf diese verfahrene Situation gestoßen, allerdings nicht bezogen auf die Perspektive, die eine Reichsstadt wie Köln einnahm, sondern auf der Grundlage der Protokolle, die die Arbeit des Fürstenrats in Osnabrück dokumentierte. Hierzu ist vor kurzem der letzte Band erschienen, der diese Protokollserie abschließt. Ich habe dazu eine Besprechung für die Zeitschrift für historische Forschung vorbereitet; ein paar Bemerkungen, die dort nicht mehr aufgeführt wurden, möchte ich hier nun präsentieren. Layout 1

Es dürfte mitunter schwierig sein, Stimmungslagen aus Protokollaufzeichnungen abzulesen. Denn in den meisten Fällen sind diese Notizen doch zu spröde und vor allem zu lakonisch, als daß sich irgendwelche Gefühlslagen herausdestillieren ließen. Auffällig ist dennoch, wie häufig in den Wochen kurz vor Abschluß der Osnabrücker Verhandlungen, die dann im sog. Instrumentum Pacis Osnabrugensis (IPO) mündeten, die Sehnsucht nach Frieden geäußert wurde. So hartnäckig auch verhandelt wurde und so unvereinbar viele Positionen immer noch zu sein schienen, betonten die Verhandlungspartner immer wieder, daß sie „amore pacis“ handeln wollten. Alternativ tauchte an manchen Stellen die Formulierung „pro lytro pacis“ auf (etwa S. 83 Z. 13, s.auch S. 87 Z. 1): Als Lösegeld für den Frieden, so wörtlich, war man also bereit, Zugeständnisse zu machen, was sich schon verbissener anhörte als einfach nur der Verweis auf die Friedensliebe. Interessant ist auch der Hinweis in der Einleitung (S. XXXIX f.), daß just in diesen Tagen auch die Nachricht von einem neuerlichen Waffenerfolg der Schweden in Osnabrück eingetroffen war: Fast handstreichartig hätten schwedische Truppen die Prager Kleinseite eingenommen. Doch konnte auch diese Siegesmeldung den Abschluß des Vertrags nicht mehr verzögern oder gar in Frage stellen; offenbar wollten beide Seiten einfach nur zum Ende kommen.

Aber wie sollte man den Friedensvertrag, den man in Osnabrück ausgehandelt hatte, abschließen: Wer sollte unterschrieben und mit seiner Unterschrift auch Verantwortung für die Einhaltung des Vertrags übernehmen? Für die Reichsstände war es natürlich eine Frage des Prestiges, doch in der Einleitung wird darauf verwiesen, daß diese Erwägung offenbar nicht überschätzt werden darf. Die Frage der Verantwortung wog schwerer, zumal einige Reichsstände verschiedene Einigungen des Vertragswerks nur schwer mittragen konnten (vgl. Einleitung S. XXXIX). Recht forsch und dazu von einem klaren reichspolitischen Ansatz bestimmt war die Argumentation von Jakob Lampadius, der als Braunschweigischer Abgesandter zu einem der profiliertesten Diplomaten bei den Osnabrücker Verhandlungen geworden war. Er plädierte sehr dafür, daß die Reichsstände jeweils selbst unterzeichneten und so mit ihrer Unterschrift noch einmal ihr jüngst erst erstrittenes Stimmrecht (ius suffragii) als vollberechtigte Kongreßteilnehmer ausüben und damit bestätigen könnten (S. 110 Z. 1-5 mit Anm. 42). Am Ende legte man dann aber einen Kompromiß fest, demzufolge die Reichsstände unterschreiben sollten, wenn sie dies tun wollten; dazu gezwungen werden sollte jedoch niemand.

Wichtig war natürlich auch, daß Schweden dieses Vertragswerk unterzeichnete. Doch der schwedischen Seite fehlte noch die Zustimmung des französischen Verbündeten, ohne den man – so hatte man sich schon vor Jahren darauf verständigt – nicht separat einen Frieden schließen wollte. Der schwedische Prinzipalgesandte Oxenstierna unterschrieb also nicht, sondern besiegelte den Vertrag nur mit einem Handschlag und dem Versprechen, daß die schwedische Krone „alleß vestlich, trewlich und redtlich halten werde und wolle“ (S. 126 Z. 19 f.).

Insofern war dieser Vertragsschluß bis zum Ende spannend – dies alles nachzuvollziehen, ist jetzt anhand dieser wie üblich sehr gut gemachten Edition möglich. Den nicht immer einfachen Texten zu folgen, hilft vor allem die vorzügliche Einleitung von M.-E. Brunert.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (8. September 2015). Friedensliebe in Osnabrück. dk-blog. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/nsd5


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