Es hört nicht auf – immer neue Geschichten von Söldnern der Generalstaaten, die Gefangene machten, sie verschleppten und erst gegen hohe Lösegeldzahlungen freiließen. In dem Fall geht es um einen Kaspar Simonius von Ritz, den es im Jahr 1624 traf. Bei der Gefangennahme wurde ihm das Pferd „vnder dem leib geschossen“, der Knecht, der ihn begleitete, wurde ermordet. Wo man ihn festhielt, erfahren wir nicht. Wohl aber, daß es 44 Wochen dauerte, bis man ihn freiließ – gegen die Zahlung von 4.000 Reichstalern, wahrhaft eine stolze Summe. Bei Kaspar meinte man offenbar nicht ganz zu Unrecht, daß bei ihm etwas zu holen wäre. Er war Sohn des Petrus Simonius Ritz, der als jülich-klevischer Rat Karriere im Fürstendienst gemacht hatte und für seine Dienste in den Adelsstand erhoben worden war. Nach dem Erbfolgefall 1609 in pfalz-neuburgische Dienste eingetreten, gehörte er zu den Parteigängern des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm. Sein Sohn folgte ihm darin, zu Beginn der 1620er Jahre war er für eine Karriere als pfalz-neuburgischer Kriegskommissar vorgesehen.
Sein Fall weist nun mehrere Besonderheiten auf. Grundsätzlich können wir hier verfolgen, wie sehr die Gefangennahme durch niederländische Truppen ein Politikum war, und zwar auch im Verhältnis des Betroffenen zu seinem Territorium. Denn Kaspar Simonius von Ritz verlangte von den Jülicher Landständen die Erstattung der Unkosten: Schließlich sei er „vor die Landtschafft von Gulich“ verschleppt worden. Dahinter taten sich Argumente auf, denenzufolge die Generalstaaten andere Schulden, die sie bei den Landesfürsten am Niederrhein hatten, eigenmächtig im Land eintreiben wollten – alles sehr kompliziert, schon für die Zeitgenossen. Jedenfalls weigerten sich die Jülicher Stände, für Kaspars Verschleppung aufzukommen.
Dieser machte auf eine andere Dimension dieser Gefangennahme aufmerksam: Andere Gefangene, die sich dann aber als Calvinisten zu erkennen gegeben hatten, wurden umgehend freigelassen, ohne daß sie ein Lösegeld hätten bezahlen müssen. Die Konfession der Gefangenen spielte also offenbar eine wichtige Rolle. Auch Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm, seinen Dienstherrn, bat Kaspar um Unterstützung bei der Erstattung der Kosten – vergebens. Kaspar blieb mit diesem Schaden allein.
Zu allem Überfluß war die Verschleppung im Jahr 1624 keine Premiere gewesen. Bereits zuvor – wann genau, erfahren wir nicht – war er schon einmal von generalstaatischen Söldnern gekidnappt worden. Und sein Pech riß nicht ab: Im Jahr 1628 wurde er ein drittes Mal verschleppt, erst nach Emmerich, dann nach Den Haag. Auch dieses Mal mußte er viel Geld für seine Freilassung aufbringen. Dies verhinderte jedoch nicht, daß es ihn im Spätherbst 1644 ein viertes Mal traf. Hintergrund war dieses Mal der Kriegsdienst seines Sohns Johann Gerhard auf spanischer Seite.
Diese Geschichte des Kaspar Simonius von Ritz taucht in einer soeben erschienenen Monographie zu seinem Vater auf:
Olaf Richter: Niederrheinische Lebenswelten in der Frühen Neuzeit. Petrus Simonius Ritz (1562–1622) und seine Familie zwischen Bürgertum und Adel (Veröffentlichungen des Historischen Vereins für den Niederrhein. Neue Folge, 3), Köln/Weimar/Wien 2015, hier S. 599-601.
Damit steht sein Fall nicht primär im Kontext der Kriegsgeschichte des 17. Jahrhunderts, sondern ist eingebettet in die regionale Geschichte des Niederrheins.
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Michael Kaiser (22. Dezember 2015). Der Fall Kaspar Simonius von Ritz. dk-blog. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/nsdk