Ende März 1638 erlebte die im Süden des Fürstbistums Münster gelegene Stadt Werne eine böse Überraschung. Ein Trupp Soldaten tauchte vor der Stadt auf, um Kriegssteuern einzutreiben. In damaligen Zeiten nun wirklich kein außergewöhnlicher Vorgang, und außerdem handelte es sich um die „eintreibungh nachstendiger Contribution“. Mochte die Forderung der Soldaten also berechtigt sein, so war es doch für den Rat der Stadt ungeheuerlich, daß die Reiter unbehelligt nach Werne hineinkommen konnten. Ja sie waren sogar bis „zum H[errn] Burgermeister furß bette gekommen“.
Dies war nur möglich, wie das Ratsprotokoll vermerkte (Stadtarchiv Werne, Ratsprotokolle: Prothocollum Senatus v.num. 2, fol. 3-3‘ ), „wegen nachlessiger Wacht“. Der Rat von Werne nahm sich offenbar unmittelbar dieses Vorfalls an – verständlicherweise: Immerhin ging es ja um die Sicherheit der ganzen Stadt. Entsprechend legten die Ratsherren noch einmal das Verfahren fest, wie sich die Wachen zu verhalten hatten. So sollten die Tore der Stadt nicht eher geöffnet werden, „biß fur irsten der wechtter ein Zeichen vom Thurm von sich gegeben“. Außerdem ging es um die Bestrafung der Wächter, die bei diesem Zwischenfall versagt hatten; hier wurden Geldstrafen verhängt. Dazu gab es noch einen besonderen Fall von Trunkenheit im Dienst, und dies nicht nur einmal, sondern offenbar regelmäßig: Der betreffende „wurde beynaehe teglichß vollsauffent befunden“. Hier beließ man es bei der Mahnung und Drohung; ihm wurde „bey verlirungh seines diensteß die achthabungh seiner diensten anbefohlen, vnnd daß vollsauffen verbotten worden.“
Der Vorfall ist nachzulesen im Ratsprotokoll („Prothocollum Senatus“) der Stadt Werne für den Zeitraum 1638-1646, das über das Archivportal NRW online einzusehen ist. Hier hat das Stadtarchiv Werne noch weitere Amtsbücher aufgeführt, die meist auch als Digitalisate bereitgestellt werden. Ich kann nur betonen, wie wohltuend es ist, Materialien in dieser Form bereitgestellt vorzufinden. Es erleichtert die Arbeit doch enorm, wenn man sich schnell nicht publizierte Quellen ansehen kann. Hier habe ich einfach einmal ein wenig querlesen wollen, um mir einen ersten Eindruck zu verschaffen. Die Qualität des Digitalisats erscheint mir durchweg gut – was nicht ausschließt, daß ich auch schon in obigen Transkriptionen Fehler gemacht habe; ganz so einfach war diese Passage nun nicht zu lesen. Aber in dem Fall kann nun jeder meine Befunde überprüfen und Verbesserungen anmahnen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Kaiser (26. Januar 2016). Eine nachlässige Stadtwache. dk-blog. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nsdo