Im Laufe des Dreißigjährigen Kriegs entwickelte sich eine militärische Verwaltung, die entscheidend dazu beitrug, das Heerwesen halbwegs unter Kontrolle zu halten. Das hört sich zynisch an, wenn man die dauernden Ausschreitungen bedenkt, die sich die Truppen zuschulden kommen ließen. Tatsächlich waren die Verwaltungsstrukturen nicht annähernd so wirkungsvoll, wie man es sich aus heutiger Sicht vorstellen mag. Aber es wurden Standards gesetzt, hinter die man nicht mehr zurück konnte. Von zentraler Bedeutung waren die Kriegskommissare, und gerade in der Armee der Katholischen Liga spielten sie eine große Rolle. Treibende Kraft war auch hier Maximilian von Bayern als Bundesoberst der Liga, und so war es nicht überraschend, daß viele Kriegskommissare aus bayerischen Diensten stammten.
Einer der führenden Kommissare war Hans Christoph von Ruepp. Zusammen mit Christoph von Lerchenfeld war er Generalkommissar und als solcher ein enger Mitarbeiter des Generalleutnants Tilly. Fast die gesamten 1620er Jahre hindurch war er im Umfeld des Feldherrn tätig, fungierte gleichzeitig auch als eine wichtige Kontrollinstanz für den bayerischen Kurfürsten im Tillyschen Hauptquartier. Wer sich also mit Tilly beschäftigt, kommt an Ruepp gar nicht vorbei, und so habe ich auch bei der Dissertation viele Korrespondenzen von ihm gesehen. Eine biographische Skizze zu ihm hat dann Cordula Kapser in ihre Arbeit zur bayerischen Kriegsorganisation inseriert; da Kapser die zweite Kriegshälfte behandelt, deckt sie vor allem die Jahre ab, die ich nicht mehr im Blick hatte.
Hier will ich aber auf ein Dokument verweisen, das einen frühen Karriereschritt Ruepps bezeichnet. Am 23. Februar 1622 erließ Maximilian von Bayern ein Dekret, in dem Ruepp der Titel eines Rats verlieren wurde (BayHStA, Staatsverwaltung 1144 fol. 15). Dort heißt es, daß dies “auf sein [= Ruepps] vnderthenigist anlangen” geschehe: Der Kommissar war also selbstbewußt und zielstrebig genug, um eine solche Ehre zu erbitten. Daß er damit bei seinem Dienstherrn Gehör fand, verweist allerdings auch auf seine Leistungen; Maximilian hätte der Bitte kaum entsprochen, wenn er sie überzogen gefunden hätte.
Aber Maximilian blieb sich auch darin treu, daß er in dieses Dekret noch einen Zusatz einfügte: „wann Er [= Ruepp] seinen fleis noch verner continuiren, vnd S:er: Fr.Dt. [= Maximilian von Bayern] beÿ diser occasion wol an die hannd geen werde, Sie Jne alsdann mit ainer dergleichen wirckhlichen Stelle gdst. bedenckhen wellen“. Mit der „occasion“ ist letztlich der Kriegsdienst als solcher gemeint, und deutlich wird dabei, daß Maximilian seinem Generalkommissar hier lediglich einen Ehrentitel verliehen hatte. Eine echte Bestallung war dies noch nicht; die mußte sich Ruepp erst einmal verdienen. Maximilian entsprach also dem Wunsch und verlieh seinem Dienstmann den Titel, aber nur, um ihn noch zu weiteren Diensten anzuspornen.
Nicht nur diese Verknüpfung von verliehener Gnade und weiterer Dienstverpflichtung ist mir hier wichtig. Vielmehr zeigt diese Episode auch, daß viele, die im Militär tätig waren, eine ganz normale Karriere im Fürstendienst erstrebten; keineswegs wollten sie permanent im Heerlager bleiben, sondern eigentlich an den Hof des Fürsten. Ein paar Jahre einen Posten bei der Armee innezuhaben, war nicht ungewöhnlich, aber eben nur eine Zwischenstation. Daß Maximilian also seinem Generalkommissar einen Ratstitel verlieh, paßte genau ins gewünschte Karriereschema.
Für Ruepp sollte es noch bis 1628 dauern, daß er tatsächlich eine Stelle als kurbayerischer Kriegs- und Kammerrat erhielt (vgl. Kapser S. 120). Aber selbst dies war damals nicht das Ende der militärischen Laufbahn. Gerade Ruepp blieb bis zum Ende des Kriegs aktiv in der Militärverwaltung und starb dann kurz nach Kriegsende im Jahr 1652 64jährig auf seinen Gütern.
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Michael Kaiser (28. Juni 2016). Eine Karriere im Krieg: Hans Christoph von Ruepp. dk-blog. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nsea