Das Erzstift Magdeburg war lange Zeit ein Zankapfel zwischen verschiedenen Dynastien gewesen. Besonders intensiv war der Streit im Dreißigjährigen Krieg, der dann durchaus überraschend zugunsten der Brandenburger ausging (vgl. Wem gehört Magdeburg?). Die Regelung im Westfälischen Friedenswerk bestätigte zwar die Herrschaft des wettinischen Administrators August, doch sollte nach ihm das Erzstift säkularisiert als erbliches Herzogtum an die Hohenzollern fallen. Friedrich Wilhelm, der Kurfürst von Brandenburg, war bemüht, die Regelung von 1648 so schnell wie möglich mit Leben zu füllen. Im Jahr 1650 kam es zur Eventualhuldigung des Erzstifts, ein wichtiger Schritt zur Bestätigung der brandenburgischen Ansprüche. Ansonsten mußte sich Friedrich Wilhelm in Geduld üben, bis August von Sachsen das Zeitliche segnen würde …
Der Kurfürst ließ den Wettiner jedoch immer wieder spüren, daß er sich als künftiger Landesherr dieses Territoriums sah. Auch im Sommer 1662 gab es eine brandenburgische Initiative, in der der Kurfürst wegen einiger erzstiftischer Akten nachfragte. August von Sachsen ließ Friedrich Wilhelm darauf am 18. August 1662 wissen, daß die Aktenüberlieferung, wie sie sich für ihn darstelle, keineswegs komplett sei (Administrator Augustus an Kurfürst Friedrich Wilhelm, Halle 8.8.1662 a.St., GStA PK I. HA Rep. 52 Nr. 9-10 fol. 228-228’ Ausf.). Er verwies auf die Phase, als die Kaiserlichen das Erzstift für den Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich in Besitz genommen hatten. Damals, im Jahr 1630, war nicht nur die Huldigung zugunsten des Habsburger Prinzen durchgeführt worden; ebenso hatte man „unterschiedliche Sachen (…) bei der Canzley alhier abgefordert und mit hinweg genommen“.
Laut August von Sachsen war es nicht ganz klar, ob diese Aktion auf die kaiserlichen Kommissare oder das damals rekatholisierte Domkapitel zurückzuführen war; unbestritten war aber, daß seitdem einige Akten fehlten. Es handelte sich dabei um folgende Bestände: Die kompletten Lehensregistraturen aus der Regierungszeit Markgraf Christian Wilhelms von 1608 bis 1624, ebenso die Briefschaften des Erzbischofs Albrecht (gemeint war offenbar Albrecht von Brandenburg, der anfangs des 16. Jahrhunderts nicht nur als Erzbischof von Magdeburg, sondern vor allem als Erzbischof und Kardinal von Mainz eine reichspolitische Schlüsselstellung innehatte), dann die Landtagsakten aus den Jahren 1599 und 1608 und schließlich „Zween Verzeichnüß der aembter, Clöster, Gerichte, Junckern und dörffer im Erzstiffte, Jtem der Landstände zum Landtagen gehörig“.
Gerade letztere Bestände machen deutlich, wie wichtig es für die Kaiserlichen war, solche Materialien sicherzustellen. Denn sie benötigten dringend Informationen über das Territorium, das damals im Jahr 1630 für das Haus Habsburg gewonnen werden sollte. Dazu gehörte ebenso das Lehensregister, das zusammen mit den anderen Verzeichnissen die administrative und soziale Struktur des Erzstifts verdeutlichte – all dies war Herrschaftswissen, das zu sichern nötig war. Gleichzeitig waren dies alles rechtsrelevante Dokumente, und der Besitz solcher Akten half, die Herrschaft eines jeden Landesherrn zu stabilisieren.
Das Fehlen dieser Akten war im Grunde auch für August von Sachsen ein Problem. Doch er war sich sehr darüber im Klaren, wie sehr seine Herrschaft für das Haus Wettin ohne jede Perspektive war. Wir können davon ausgehen, daß er Friedrich Wilhelm, seinem dynastischen Konkurrenten, den Bericht über die von den Habsburgern requirierten Akten mit süffisanter Genugtuung hat zukommen lassen: Sollte der Brandenburger doch zusehen, wo er valide Informationen über Magdeburg bekommen konnte! Die erzstiftischen Akten sind vermutlich nach Wien gelangt; aber das habe ich bislang nicht überprüfen können.
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Michael Kaiser (26. Juli 2016). Archivalien als Beute. dk-blog. Abgerufen am 14. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/nsee