Nach Monaten intensiver juristischer Beratungen und langer Verhandlungen, auch mit den verbündeten Reichsfürsten wie Johann Georg von Sachsen und Maximilian von Bayern, war es im Januar 1621 soweit1. Am 22. Januar – so weisen es die Dokumente aus – wurden die Achterklärungen unterzeichnet, am 29. Januar dann erfolgte die öffentliche und feierliche Verhängung der Reichsacht in Wien.
„22. Januar 1621: Die Ächtung des Pfalzgrafen“ weiterlesen- Siehe Christoph Kampmann, Reichsrebellion und kaiserliche Acht. Politische Strafjustiz im Dreißigjährigen Krieg und das Verfahren gegen Wallenstein 1634 (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte, 21), Münster 1993, S. 47-68. [↩]