Seit dem März 1622 bestand eine Allianz zwischen den Generalstaaten und Brandenburg1. Gerade für den Kurfürsten Georg Wilhelm war dies ein ganz wesentlicher Schritt gewesen, mit dem er seine Position als Erbprätendent auf das Jülicher Erbe verteidigen konnte. Allerdings waren die Bestimmung in vielem unklar und gaben Anlaß zu Zwistigkeiten zwischen den Partnern.
„23. Oktober 1624: Ein verbesserter Vertrag für Brandenburg“ weiterlesen- Siehe Theodor von Moerner (Bearb.), Kurbrandenburgs Staatsverträge von 1601 bis 1700. Nach den Originalen des Königl. Geh. Staats-Archivs, Berlin 1867, Nr. 40, S. 78-80: Allianz vom 10. März 1622. [↩]