In einem Aufruf zum Gebet war von einem „plötzlichen Todt“ die Rede (Eine Demütige Beicht Und Christliches Gebet, Königsberg 1620; VD17 1:691123V). Davon konnte keineswegs die Rede sein. Denn es war allgemein bekannt, daß es Johann Sigismund, dem Kurfürsten von Brandenburg, schon seit längerem sehr schlecht ging. Bereits im November hatte er deswegen die Regierungsgeschäfte seinem Sohn Georg Wilhelm übertragen. Am 23.12.1619 a.St. bzw. am 2.1.1620 n.St. verstarb er dann in Berlin.