Gemäß der ständestaatlichen Organisation der Territorien oblag es dem Landesherrn, die Landstände zum Landtag einzuberufen. Das jus convocandi lag eindeutig bei der Landesobrigkeit, auch wenn in einigen Territorien die Stände immer wieder versuchten, eigenmächtige Zusammenkünfte als legitim erscheinen zu lassen. Was aber, wenn eine auswärtige Macht die Landstände einberief?
„4. Februar 1625: Tilly beruft die hessischen Landstände ein“ weiterlesenSchlagwort: Ruepp
21. September 1624: Eine schwierige Mission in Brüssel
Eigentlich war Hans Christoph von Ruepp Kriegskommissar und als solcher für Verwaltungsaufgaben im Heer der Katholischen Liga vorgesehen1. Er arbeitete eng mit dem Generalleutnant Tilly zusammen, mit dem er ein gewisses Vertrauensverhältnis pflegte, auch wenn er gleichzeitig einen gewissen Kontrollauftrag hatte und über Tilly an Maximilian von Bayern berichtete2. Im Frühherbst 1624 aber war Ruepp auf einer diplomatischen Mission unterwegs.
„21. September 1624: Eine schwierige Mission in Brüssel“ weiterlesen- Vgl. Eine Karriere im Krieg: Hans Christoph von Ruepp. dk-blog. https://doi.org/10.58079/nsea . [↩]
- Siehe Kaiser, Politik und Kriegführung, S. 31-36. [↩]
4. März 1622: Ein Befehl an die Kriegskommissare
Die Armee der Katholischen Liga befand sich nicht nur in einer militärisch schwierigen Lage. Auch der Zustand der Truppen gab Anlaß zur Sorge. So war jedenfalls der Bericht ausgefallen, den drei ligistische Kriegskommissare an ihren Kriegsherrn Maximilian von Bayern geschickt hatten. Entsprechend deutlich fiel seine Reaktion aus.
„4. März 1622: Ein Befehl an die Kriegskommissare“ weiterlesenEine Karriere im Krieg: Hans Christoph von Ruepp
Im Laufe des Dreißigjährigen Kriegs entwickelte sich eine militärische Verwaltung, die entscheidend dazu beitrug, das Heerwesen halbwegs unter Kontrolle zu halten. „Eine Karriere im Krieg: Hans Christoph von Ruepp“ weiterlesen