Eine Reichsversammlung war immer auch eine Gelegenheit, beim Kaiser vorstellig zu werden und dort für die eigenen Belange etwas zu erreichen. Genau dies gelang der Grafschaft Waldeck, die am 8. Februar 1623 einen Schutzbrief erlangte1.
„8. Februar 1623: Tilly soll Waldeck verschonen“ weiterlesen- Auß der Römischen Keyserlichen, Auch zu Hungarn vnd Böheimb Königlichen May. Allergnädigst Ernstmeinendem Befehl, wird hiemit durch ihre Gnaden Herrn Generaln Leutenant Grauen von Tilly ahngefügt, beyder Herrn Christian, vnd Herrn Wolraden Gebrüder, Grauen vnd Herrn zu Waldeck, … angehöriger Ampter, … Angreiffen, Plünderung, auch aller Exactionen, vnd sonsten anderen Beschwerden, bey höchster Vngnad, … zuverschonen, vnd in allwege zu entheben, vnd ohnmolestirt zulassen, Darnach sich die Soldatesca gemeintlich zu richten, vnd vor Straff vnd Schaden zu hüten wissen würden Signatum Regespurg, den achten Februarii Anno 1623, o.O. 1623; VD17 12:754098A ; urn:nbn:de:bvb:12-bsb00095761-6 . [↩]